Steuerfreier Sachbezug
Den etablierten Münster-Gutschein können Arbeitgeber aus Münster als Instrument der Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung einsetzen. Der Münster-Gutschein erfüllt dabei die Kriterien des steuerfreien Sachbezug (gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 Satz 11 zweiter Halbsatz EStG). So können lokale Unternehmen Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Monat für Monat eine komplett steuer- und abgabenfreie Sachzuwendung von bis zu 50 Euro als geldwerten Vorteil zukommen lassen. Der Münster-Gutschein kann einfach jeder Gehaltsabrechnung beigelegt werden. Einfacher geht es nicht.
Häufig werden spezielle Einzelgutscheine wie z.B. ein Tankgutschein, ein Essensgutschein oder eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio als Arbeitgeber-Benefits genutzt. Die Nutzer sind also festgelegt und können nicht nach ihren Vorlieben wählen. Der Münster-Gutschein hingegen vereint zahlreiche dieser einzelnen Gutscheine. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können frei aus einer Vielfalt lokaler Geschäfte, Restaurants und Dienstleistungsbetriebe wählen. So leistet der Gutschein nicht nur einen positiven Beitrag zum Employer Branding, sondern ist zugleich eine Möglichkeit für den Arbeitgeber, seine lokale Verbundenheit mit Münster zum Ausdruck zu bringen, denn das Geld bleibt in Münster und fließt nicht in den Online-Handel.
Weitere Informationen zur Nutzung des Münster-Gutscheins als steuerfreien Sachbezug können Sie in dem untenstehenden Dokument des Bundesministerium der Finanzen nachlesen.
Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung, um auch Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Freude zu bereiten.
Vielen Dank, dass Sie die lokalen Geschäfte in Münster unterstützen möchten!